Der Überleitprozeß
Die Überleitung eines Patienten in die pflegerische Obhut der Vivicare beginnt mit dem Erstgespräch beim Patienten zu Hause, in der Klinik oder der entlassenden Einrichtung.
Der interessierte Patient, gerne auch Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer, erhält einen Überblick über die angebotene Dienstleistung der VIVICARE und natürlich Zeit, um zu Überlegen ob er diese in Anspruch nehmen möchte. Bei Bedarf wird ein zweites Gespräch durchgeführt. Die Entscheidung für die VIVICARE ist eine freie Entscheidung und kann nicht von Dritten (mit Ausnahme des gesetzlichen Betreuers) getroffen werden.
Die Kosten der pflegerischen Versorgung werden in einem Kostenvoranschlag transparent aufgeführt. Ohne Kostenzusage seitens der Leistungsträger wird keine außerklinische Versorgung begonnen.
Um der Krankenkasse eine schnelle und korrekte Bearbeitung zu ermöglichen wird von der VIVICARE ein Überleitungs-und Berichtsbogen ausgefüllt, der mit der ärztlichen Verordnung der Kasse zur Verfügung gestellt wird.
Um die intensivpflegerische Versorgung zu ermöglichen, wird möglicherweise ein finanzieller Eigenanteil seitens des Patienten zu tragen sein. Dieser ist im individuellen Kostenvoranschlag klar definiert und wird im Vorfeld persönlich besprochen, „versteckte Kosten“ gibt es keine.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen sozialer Träger helfen wir selbstverständlich bei der Antragstellung.
Einen juristischen Beistand bei Problemen vermitteln wir bei Bedarf ebenfalls gerne – der Rechtsbeistand ist unabhängig und steht mit der VIVICARE in keinem Vertragsverhältnis.
Nach erfolgreicher Klärung aller Fragen zu den entstehenden Kosten wird mit der Klinik, dem Lieferanten der Hilfsmittel bzw. Verbrauchsmaterialien, der Krankenkassen und anderen beteiligten Berufsgruppen der Entlasstermin festgelegt und die außerklinische Versorgung koordiniert.
Die Überleitung des Patienten zur VIVICARE selbst wird idealerweise von der betreuenden Bezugspflegekraft durchgeführt, um den „Prozess der Abnabelung“ sicher zu gestalten. Zu Hause wird mit dem Patienten gemeinsam die Pflege geplant und entsprechend der ärztlichen Verordnung sichergestellt. Die persönliche Biographie des Patienten stellt einen wichtigen Faktor in der häuslichen Betreuung dar.