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Beratungseinsätze

Bezieher von Pflegegeld, also Pflegebedürftige mit den Pflegestufen I und II haben einmal im Halbjahr, bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich, einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen.

Der Beratungseinsatz soll die Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige sichern und eine pflegefachliche Unterstützung gewährleisten. Empfänger von Pflegegeld mit einem erhöhten Betreuungsbedarf (§45a) können zweimal innerhalb der genannten Zeiträume den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Falls die Beratungseinsätze generell nicht oder verzögert durchgeführt werden, kann es passieren, dass das Pflegegeld gekürzt wird – diese Situation lässt sich aber durchaus vermeiden.
Als Kunde werden Sie an die notwendigen Beratungseinsätze erinnert und brauchen sich nicht um die Dokumentation kümmern. Für Sie entstehen keine Kosten, als zugelassener Pflegedienst rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

Sprechen Sie uns einfach an – wir kommen gerne vorbei.